Am vergangenen 24. Mai wurde in Spanien der Vorentwurf des Gesetzes zur Unterstützung der Unternehmer gebilligt, in dem die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung durch den Kauf einer Immobilie geregelt wird. Im November 2012 hatte die spanische Regierung bereits einige Schritte in diese Richtung getätigt, wobei zu diesem Zeitpunkt der erforderliche Mindestwert der Immobilie 160.000 Euro betrug, während dieser nun auf 500.000 Euro erhöht wurde. Diese Maßnahme ist im Immobiliensektor sehr gut angekommen.

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WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN:

1.) Es wird ein System, welches 2 Rechnungsarten unterscheidet, eingeführt: die vollständige oder gewöhnliche Rechnung, sowie die vereinfachte Rechnung (diese ersetzt die sogenannten Kassenzettel). Wenn die vereinfachte Rechnung gewisse Anforderungen erfüllt, ist sie zum Vorsteuerabzug geeignet.

2.) Es wird eine einheitliche Frist für die Rechnungsstellung eingeführt.

3.) Die elektronische Rechnung wird der Rechnung in Papierform gleichgestellt.

4.) Die neuen Regelungen müssen ab 1.1.2013 berücksichtigt werden.

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