(Real Decreto-ley 1/2011, vom 11. Februar)

Der Ministerrat hat am 11.2.2010 ein königliches Dekret-Gesetz genehmigt, um die unbefristete oder befristete Neueinstellung von Personen im Alter von dreißig Jahren oder jünger, die seit mindestens 12 Monaten als arbeitslos registriert sind, zu fördern.

Diese Neueinstellungen werden im ersten Jahr mit einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber mit weniger als 250 Mitarbeiter um 100 % und für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern um 75%, belohnt.

Als Bedingung gilt, dass die Neueinstellung eine Nettoerhöhung der Belegschaft darstellt.

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