Aranda International Assistance bietet Ihnen als neuen Service auch die Unternehmensgründung in Spanien an.

Das Vorgehen soll hier am Beispiel der Gründung einer spanischen GmbH „Sociedad de Responsabilidad Limitada" (kurz „S.L.") erläutert werden:

  1. Name der Gesellschaft:

Zur Gründung einer Gesellschaft ist zunächst der gewünschte Name der Gesellschaft beim Handelsregister zu reservieren (dies kostet ca. 30 Euro).

Am besten sollten 3 Alternativen angegeben werden, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Namen auch wirklich verfügbar ist. In ca. 5 Tagen erfolgt eine Benachrichtigung vom Handelsregister, ob und ggf. welcher der gewünschten Namen gewählt werden kann. Das Handelsregister teilt den Gesellschaftsnamen in der Reihenfolge der angegebenen Präferenzen zu. Diese Reservierung ist dann zunächst für 3 Monate gültig.

  1. Eröffnung des Gründungskontos:

Mit der Namensreservierung kann ein Gesellschaftskonto (Gründungskonto) bei einer spanischen Geschäftsbank eröffnet werden. Die Voraussetzungen für die Kontoeröffnung sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Wenn Sie keine Geschäftsbank in Spanien haben, können wir Ihnen gern Kontakte zu deutschsprachigen Banken vor Ort geben.

  1. Einzahlung des Stammkapitals (mindestens 3.000 Euro):

Auf das Gesellschaftskonto ist das Stammkapital einzuzahlen. Dieses muss von der Höhe her exakt und von den Gesellschaftern selbst (nicht von Dritten) eingezahlt werden. Das Mindeststammkapital bei einer S.L. beträgt 3.000 Euro.

Beispiel: Sie wollen die „Muster Spanien, S.L." gründen und Gesellschafter sollen zu 80% die „Muster Deutschland AG" und zu 20% Herr Mustermann sein. Die Höhe des Stammkapitals soll 10.000 Euro betragen.

-> Die „Muster Deutschland AG" muss exakt 8.000 Euro einzahlen,

-> Herr Mustermann muss exakt 2.000 Euro einzahlen,

-> Das Geld darf nicht von einem Dritten oder einer Tochtergesellschaft o.ä. eingezahlt werden, sondern es muss für die Bank deutlich sein, dass die Zahlung des Stammkapitals durch die Gesellschafter erfolgt.

Wenn das Stammkapital auf das Gründungkonto eingezahlt ist, stellt die spanische Bank die für die Gründung der Gesellschaft nötigen Devisen- und Einzahlungsbestätigungen aus. Wenn Ausländer an der Gesellschaft beteiligt sind, muss zudem das Formular D1A (Auslandsbeteiligung) ausgefüllt werden.

  1. Unterzeichnen der Gründungsurkunde vor dem Notar:

Innerhalb von 2 Monaten nach Einzahlung des Stammkapitals muss die Gründung der Gesellschaft vor dem Notar erfolgen, wobei die Gesellschafter sich vertreten lassen können. Dem Notar sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Namensreservierung

  • Devisen- und Einzahlungsbestätigungen der spanischen Geschäftsbank

  • ggf. D1A-Formular

  • Gesellschaftssatzung

  1. Gesellschaftssatzung:

In der Gesellschaftssatzung müssen folgende Informationen erhalten sein:

a) Sitz der Gesellschaft (dieser muss in Spanien sein)

b) Stammkapital und seine Stückelung

c) Gesellschaftszweck

d) Angaben zu Gesellschafter(n) und Verwalter(n)/Geschäftsführer(n):

  • Name, Vorname/n

  • Sitz bzw. Anschrift

  • Familienstand, Nationalität und Beruf

  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate) bzw. Nummer des gültigen Personalausweises/Passes

  • Spanische Steueridentifikationsnummer (N.I.F.)

  1. Nach der Erteilung der Gründungsurkunde:

Nachdem die Gründungsurkunde vom Notar erteilt wurde, ist noch Folgendes zu erledigen:

  • Die Gründungssteuer muss deklariert werden.

  • Die provisorische und definitive Steueridentifikationsnummer (C.I.F.) für die Gesellschaft muss beantragt werden.

  • Die Gesellschaft muss im zuständigen Handelsregister eingetragen werden.

  • Ausländische Gesellschafter müssen im Auslandsinvestitionsregister angemeldet werden.

Dieser Überblick soll zeigen, wie die Gründung einer S.L. in Spanien funktioniert.

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service auf dem Gebiet der Unternehmensgründung an und übernehmen für Sie alle oben genannten Schritte.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Gründung Ihrer Gesellschaft in Spanien.

 

*Dieser Artikel stellt lediglich eine kurze Information dar. Wenn Sie Fragen haben oder eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Karl Bödding: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

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