Elektronische Nachrichten vom Finanzamt*
Seit dem 1.1.2011 werden die Benachrichtigungen vom Finanzamt schrittweise vom Postweg auf den elektronischen Versand umgestellt. Von dieser Umstellung sind u. a. folgende Gesellschaftsformen betroffen:- S.A. (NIF beginnt mit dem Buchstaben „A"),
- S.L. (NIF beginnt mit dem Buchstaben „B"),
- Nichtspanische Juristische Personen und Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (NIF beginnt mit dem Buchstaben „N"),
- Dauernde Betriebsstätten und Niederlassungen von nicht in Spanien ansässigen Mutterunternehmen (NIF beginnt mit dem Buchstaben „W").
Das Finanzamt richtet den elektronischen Briefkasten (genannt „DEH" = Dirección Electrónica Habilitada) für das jeweilige Unternehmen ein und informiert es auf dem Postweg über Einrichtung und Zugriffsadresse.
Neu gegründete Unternehmen werden automatisch in dieses System des Nachrichtenversands aufgenommen. Die Mitteilung über die Aufnahme erfolgt hier gleichzeitig mit Mitteilung der Steuernummer (CIF).
Um auf die Benachrichtigungen zugreifen zu können, benötigt die Firma eine elektronische Unterschrift (wie bei den Steuererklärungen per Internet). Unser Team von Aranda International Assistance, S.L. unterstützt Sie hier gerne.
Eine an den elektronischen Briefkasten geschickte Benachrichtigung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem das Unternehmen auf den elektronischen Briefkasten zugreift und diese Nachricht öffnet.
Aber: Auch wenn die Firma ihren elektronischen Briefkasten nicht einsieht und die eingehenden Nachrichten nicht liest, gelten diese nach 10 Kalendertagen als zugestellt.
Zusammenfassung:
- Wenn Sie zu den betroffenen Unternehmensarten gehören, prüfen Sie, ob Sie über eine elektronische Unterschrift verfügen, um auf die Nachrichten des Finanzamtes in ihrem elektronischen Briefkasten zugreifen zu können.
- Erteilen Sie ggf. ihrem Steuerberater die Vollmacht, den Briefkasten für Sie zu verwalten. Wir von Aranda International Assistance, S.L. prüfen gern die Möglichkeit der Verwaltung ihres Briefkastens durch uns.
- Prüfen Sie mindestens alle 10 Kalendertage, ob Sie neue Nachrichten vom Finanzamt erhalten haben, um keine Fristen zu versäumen.
Wenden Sie sich gern an unser Team von Aranda International Assistance, S.L., wenn Sie von der Umstellung bereits betroffen sind oder weitere Fragen hierzu haben.
*Dieser Artikel stellt lediglich eine kurze Information dar. Wenn Sie Fragen haben oder eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it .


